Neuerungen in der Pflege 2022

Pflegenews 2022

Auch 2022 gibt es wissenswerte Neuerungen im Pflegebereich

Auch das neue Jahr bringt wieder Veränderungen für die Pflege und das Gesundheitssystem.

Die Bundesregierung hat beschlossen, mehr Steuergelder in das Gesundheitswesen und den Pflegebereich fließen zu lassen. Auch werden pflegebedürftige Menschen in der ambulanten und stationären Pflege mehr entlastet.

Ein Teil der Änderungen betrifft Menschen im Altenpflegeheim. Da wird die Pflegeversicherung zukünftig größere Zuschüsse zum Eigenanteil übernehmen.

Uns betrifft vor allem die Änderung, dass in der ambulanten Pflege die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht werden.

Für den Pflege­grad 2 gibt es ab Januar 724 Euro (bisher 689 Euro), für den Pflegegrad 3 dann 1.363 Euro (bisher 1.298 Euro), für den Pflegegrad 4 erhöht sich der Betrag auf 1.693 Euro (bisher 1.612 Euro) und für den Pflege­grad 5 auf 2.095 Euro (bisher 1.995 Euro).

Der Begriff Pflegesachleistungen klingt irreführen. In der häuslichen Pflege gelten jedoch die pflegerische Hilfen bei der Körperpflege, Ernährung und Bewegung von anerkannt Pflegebedürftigen, sowie ihre Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung als Pflegesachleistungen. (Hier gibt es mehr Infos zu diesem Thema)

Dass heißt, dass die Bewohner:innen unserer WGs sich über etwas mehr Geld freuen können.

Als weitere Neuerung wird dieses Jahr zum ersten Mal durch den Bund ein Zuschuss in Milliardenhöhe zur Pflege beigesteuert. Dies war wegen der gestiegenen Kosten in der Pflege ein folgerichtiger Schritt. Zugleich wird auch der pandemiebedingte Schutzschirm verlängert. So bleiben Flexibilisierungen bei Famili­en­­pflegezeit und Pflegezeit befristet bestehen. Der Anspruch auf coronabedingtes Pflegeunter­stützungs­geld für bis zu 20 Arbeitstage wird bis Ende März 2022 verlängert.

Ebenso verlängert sich die pandemiebedingte Sonderregelung für das Kinderkrankengeld. Das Kinderkranken­geld kann auch 2022 je versichertem Kind grundsätzlich fär 30 statt 10 Tage (bei Alleinerziehenden 60 statt 20 Tage) in Anspruch genommen werden.

Angesichts der angespannten Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hat der Bundes­tag auch den Bundeszuschuss für die Krankenkassen für 2022 nochmals um sieben Milliarden Euro erhöht. Das Ziel dabei ist es, den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz der Versicherten bei 1,3 Prozent stabil zu halten. 

(Quelle: Ärzteblatt)