Oder: Wie wir mit dem Coronavirus in unseren Wohngemeinschaften umgehen
Fast täglich erreichen unser Büro neue Verordnungen und Vorschriften, wie die Coronaschutzmaßnahmen umzusetzen sind. Auf Grund der aktuellen Infektionslage wurde die Corona Schutzverordnung Sachsen zum 8.3.21 erneut angepasst.
Damit ergeben sich für unsere Wohngemeinschaften erneut Änderungen. Allerdings nur in geringem Maße.
Besucher müssen tagesaktuelle Tests vorweisen
Wichtig ist nun, dass Besucher ein tagesaktuellen negativen Corona Schnelltest vorweisen müssen.
Um es den Angehörigen und anderen Besuchern zu erleichtern, haben wir uns dafür entschieden, dass der Test direkt vor Ort in der Wohngruppe durchgeführt werden kann.
Für die Durchführung des Tests sind unsere Mitarbeiter eingewiesen und wir haben auch ausreichend Test vor Ort. Natürlich entstehen unseren Besuchern dafür keine Kosten.
Wir bitten nur um etwas Zeit und Verständnis dafür, dass die Testpersonen die Wartezeit (15 Minuten) außerhalb der Wohngemeinschaft verbringen müssen.
Nach Rücksprache mit dem Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) und dem Gesundheitsamt Dresden sowie auf Grundlage der Empfehlung der Sächsischen Landesärztekammer, ist eine Befreiung der Testpflicht für nachweislich infizierte Genesende und gegen das Corona Virus geimpfte Personen derzeit nicht möglich.
Unabhängig vom Status unterliegen weiterhin alle Besucher und Mitarbeiter der Testpflicht entsprechend der gültigen Corona Schutzverordnung.
Dieses Vorgehen ist für uns leider nicht nachvollziehbar und begründbar. Allerdings müssen wir dennoch an der Testpflicht festhalten.
Mehr Besuch möglich
Unter Beachtung dieser beschriebenen Testpflicht und bei Einhaltung der bisherigen Hygieneregeln ergibt sich nun auch eine weitere Änderung in unserem Besuchskonzept. Angehörige und andere Besucher dürfen ab sofort unsere Bewohner zweimal wöchentlich besuchen.
Wir hoffen alle auf weitere Lockerungen der Bundesregierung und ziehen bis dahin natürlich auch weiterhin kräftig gemeinsam an einem Strang.