Die wichtigsten Änderungen in der Pflege ab 2021 im Überblick
Auch 2021 sollen Pflegebedürftige unterstützt und ihre Angehörigen entlastet werden. Wichtige Eckpunkte dafür wurden in der, von Gesundheitsminister Jens Spahn, angekündigten Pflegereform verankert. Diese muß jedoch noch vom Bundestag verabschiedet und vom Bundesrat bestätigt werden.
Eine erfreuliche Botschaft aber schon mal vorneweg: Die Pflege zu Hause bekommt mehr Leistungen.
Höheres Pflegegeld
Pflegende Angehörige, die ihre pflegebedürftigen Familienangehörigen ambulant zu Hause pflegen sollen durch die Pflegereform ab dem 1. Juli 2021 mehr Pflegegeld bekommen.
Der Plan sieht vor, dass die Beträge um fünf Prozent erhöht werden. Regelmäßige Anpassungen könnten dann ab 2023 gelten. Diese sollen sich dann nach der ermittelten jährlichen Inflationsrate richten.
Außerdem erhöht sich die monatliche Pauschale für Pflegehilfsmittel von derzeit 40 Euro auf 60 Euro.
Entlastungsbudget
Ganz neu wird das Entlastungsbudget eingeführt. Dieses vereint die bisherige Verhinderungspflege (auch bekannt als Ersatzpflege) sowie die Kurzzeitpflege, die bisher zu 50% mit dem Antrag zur Verhinderungspflege eingereicht werden konnte.
Beides zusammengefasst ergab bisher für pflegende Angehörige eine jährliche Einmalzahlung von 2.418 Euro. Nach dem neuen Entlastungsbudget erhöht sich diese Zahlung jetzt auf jährlich 3.300 Euro.
Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung
Ab 1. Januar 2021 soll für Behinderte der Behinderten-Pauschbetrag erhöht werden. Wie hoch dieser Pauschbetrag ausfällt, hängt vom Grad der Behinderung (GdB) ab.
Erstmals profitieren auch Menschen mit dem GdB 20. Bei Ihnen liegt der Pauschbetrag bei 384 Euro. Menschen mit einem GdB 50 können für 2021 dann schon 1.140 Euro bei der Steuer geltend machen. Bisher galt die Grenze bei lediglich 570 Euro. Für hilflose Menschen mit Merkzeichen „H“ sowie für blinde Menschen mit Merkzeichen „BL“ erhöht sich der Pauschbetrag von 3.700 auf 7.400 Euro.
Außerdem wir es zwei neue Pauschbeträge geben. Sie gelten zusätzlich für behinderungsbedingte Fahrten bei Menschen die geh- und stehbehindert sind. Für Schwerbehinderte mit Merkzeichen „G“ und mindestens GdB 70 sowie für Menschen mit mindestens GdB 80 wird als Pauschbetrag 900 Euro festgesetzt. Für Menschen mit den Merkzeichen „aG“ oder „H“ sind es sogar 4.500 Euro.
Steuererleichterungen auch für pflegende Angehörige
Auch pflegende Angehörige können sich ab 2021 über Steuererleichterungen freuen. Bei der Pflege zu Hause soll der Pflege-Pauschbetrag ab 2021 in erster Linie die nicht bezifferbaren Aufwendungen des Pflegenden für die persönliche Pflege abdecken. Der derzeitige Pflege-Pauschbetrag wird auf 1.800 Euro pro Kalenderjahr angehoben und damit nahezu verdoppelt.
Neu ist, dass zudem zukünftig auch schon bei dem Pflegegrad 2 ein Pflege-Pauschbetrag von 600 Euro und bei dem Pflegegrad 3 ein Pflege-Pauschbetrag von 1.100 Euro gewährt wird.
Eigenanteil für stationäre Pflege
Der Eigenanteil bei stationärer Pflege soll ab 2021 auf 700 Euro monatlich gedeckelt und für höchstens drei Jahre begrenzt werden.
Allerdings ist der einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (auch EEE genannt), der von den Bewohnern zusätzlich zu den Investitionskosten und Aufwendungen für Verpflegung und Unterbringung im Pflegeheim aufgebracht werden muss, ist hiervon ausgenommen.
Das bedeutet, nach einer Einschätzung der Verbraucherzentrale, dass die Heimbewohner trotzdem mit Kosten von immer noch etwa 2.000 Euro monatlich rechnen müssen, auch wenn die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bereits berücksichtigt sind.
Der Gesetzesentwurf sieht zudem vor, dass sich zukünftig die Bundesländer mit einem Zuschuss von 100 Euro an den Investitionskosten bei jedem vollstationär versorgten Pflegebedürftigen beteiligen.